Der Berliner Eissport-Verband e.V. (BEV) wird gegen die Entscheidung im Eilverfahren betreffend den Verein „BSC & Preussen Berlin Capitals e.V.“ keine Berufung einlegen.
Die Mitglieder des BEV haben die Aufnahme des Vereins in einem satzungskonformen und demokratischen Verfahren abgelehnt. Diese Entscheidung ist im Eilverfahren ausdrücklich nicht aufgehoben worden. Das Gericht hat keine Mitgliedschaft des Vereins im Berliner Eissport-Verband angeordnet und hat damit die Verbandsautonomie des organisierten Sports respektiert. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahmefrage bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Vor diesem Hintergrund hat sich der BEV entschieden, auf eine Revision im Eilverfahren zu verzichten und stattdessen die gerichtliche Entscheidung umzusetzen.
Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird der Berliner Eissport-Verband den Verein „BSC & Preussen Berlin Capitals e.V.“ in den Wettkampfbetrieb integrieren. Da die Teilnahme eines Nichtmitglieds am organisierten Wettkampfbetrieb in den bestehenden Ordnungen des deutschen Eishockeys nicht vorgesehen ist, wird dies nur mit erheblichen organisatorischen Anstrengungen und im Rahmen einer Berliner Sonderlösung möglich sein. Der BEV hat hierfür die erforderlichen organisatorischen Regelungen beschlossen und wird diese nun umsetzen.
Zugleich wird der Verband die sachlichen Gründe, die die Mitglieder des BEV in dem satzungskonformen und demokratischen Verfahren zu ihrer Entscheidung über die Nichtaufnahme des Vereins bewogen haben, auch im Hauptsacheverfahren weiterhin vertreten.
Pressemitteilung Berliner Eissport-Verband








